Liebe Schüler*innen, Eltern und Wohngruppen,
in der kommenden Woche beginnt die Schule wieder. Wir hoffen, alle hatten eine schöne Oster- und Frühjahrszeit und freuen sich, bald wieder in die Schule zu kommen. Wir beginnen den Betrieb so, wie wir ihn vor den Ferien beendet haben: Im Wechselmodell. Dies bedeutet, dass die Kinder und Jugendlichen immer eine Woche in der Schule sind und in der jeweils anderen Woche zu Hause im Distanzlernen. Die Abschlussklasse BO4 ist vollständig anwesend. Ein Elternbrief des Kultusministers Alexander Lorz beschreibt alle Neuerungen für Sie ausführlicher. Es gibt zwei wesentliche Veränderungen nach den Ferien:
1. Es besteht eine Testverpflichtung für Schüler*innen und schulisches Personal. Wer am Unterricht vor Ort teilnimmt, muss ein negatives Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden) vorweisen oder einen Selbsttest in der Schule machen (unsere Testtage werden Montag und Donnerstag sein). Ein zuhause durchgeführter Schnelltest reicht nicht aus! Wie das für Euch Schüler*innen genau abläuft, erklären Euch die Lerngruppenleitungen und diese setzen sich auch mit Ihnen als Eltern noch einmal in Verbindung. Außerdem gibt es Erklärvideos die Ihr Euch zum Thema Selbsttests vorab anschauen könnt (Torben und Kasperl zeigen den Kleineren wie es geht, für die Größeren gibt es ein Video der Bundesregierung). Es muss die Einwilligungserklärung von Ihnen als Personensorgeberechtigte unterschrieben mit in die Schule gegeben werden. Nur mit Ihrer Einwilligung kann Ihr Kind am Selbsttest teilnehmen. Ansonsten darf die Schule nicht betreten werden. Wir bitten Sie daher, Ihre Einwilligung zu geben, damit wieder halbwegs normaler Unterrichtsbetrieb aufgenommen werden kann. Im Falle einer positiven Selbsttestung erklärt ein Schaubild zum Ablauf, wie weiter vorgegangen wird. Lehrkräfte und das schulische Personal müssen eine dienstliche Erklärung abgeben.
2. Unsere Betreuung startet wieder. Kinder, die für dieses Angebot angemeldet sind, können ab Montag bis 15 Uhr betreut werden.
In der Schule gelten selbstverständlich alle nötigen Hygienevorschriften: Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung, Einhaltung des Mindestabstands auf dem Schulgelände, Händehygiene, Lüften!