Die Grundlage zur Arbeit des BFZ (Flyer) mit der allgemeinen Schule bildet eine Kooperationsvereinbarung, die zwischen der jeweiligen Schule mit dem BFZ geschlossen wird. Derzeit findet im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes Wi/RTK diese Version Verwendung: Kooperationsvereinbarung. Die Kooperationsvereinbarung wird regelmäßig evaluiert.
BFZ-Arbeit "vorher"
Abbildung BFZ-Arbeit vorher
Leitfaden für die Unterstützung durch das BFZ (für die allgemeine Schule)
Aufgaben des BFZ
Elterninformation und -einverständnis zur BFZ-Arbeit
Ablaufschema der Antragsbearbeitung (tabellarisch)
Antrag zur Unterstützung durch das BFZ
Wiederaufnahme der BFZ-Arbeit im neuen Schuljahr bei einem Schüler/ Schülerin der/ die bereits durch das BFZ unterstützt war
Auftragsklärung zur BFZ-Arbeit
Beginn/ Fortführung der inklusiven Beschulung
BFZ-Arbeit "währenddessen"
Abbildung BFZ-Arbeit währenddessen
Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses VOGSV vom 19.08.2011(Arbeitsgrundlage und VO für die allgemeinen Schulen)
Verordnung über die sonderpädagogische Förderung vom 15.05.2012. (Arbeitsgrundlage und VO für die Förderschulen)
Förderdiagnostische Stellungnahme (wird angefordert mit dem Entscheidungsverfahren, das die allgemeine Schule beim BFZ bis zum 15.12. eines Jahres einreicht oder wird innerhalb der 6-monatigen Probebeschulung an der Schule mit Förderschwerpunkt angefertigt, um den jeweiligen Förderschwerpunkt festzustellen)
Beratung durch das BFZ vor Einschulung
Interview Elterngespräch vor Einschulung
Entbindung von der Schweigepflicht
Klassenkonferenz - Protokollbogen "Sonderpädagogische Förderung"
Klassenkonferenz - allgemeiner Protokollbogen
BFZ-Arbeit "nachher"
Abbildung BFZ-Arbeit nachher
Evaluation der BFZ-Arbeit durch die allgemeine Schule
Abschlussbericht über die Arbeit