Liebe Eltern und Personensorgeberechtigte,
wir teilen Ihnen heute die getroffenen Regelungen zum Schulbetrieb ab dem 22. Februar 2021 mit.
An dieser Stelle können Sie folgende Schreiben zu Ihrer Information herunterladen:
- Elternschreiben des Kultusministers Prof. Dr. Lorz
- Muster der Arbeitgeberbescheinigung
- Informationen zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen
Ab dem 22.02.2021 starten wir den Wechselbetrieb wochenweise für die Klassen:
G/M, M/BO1, BO2, BO3. Dies bedeutet, die Lerngruppen werden in zwei Gruppen A- und B eingeteilt. Die zuerst ab 22.02.2021 anwesende Lerngruppe A hat Unterricht vor Ort und erhält Material für die Folgewoche, in der die Schüler*innen selbstständig zu Hause arbeiten. Diese Aufgaben werden dann in der Präsenzwoche besprochen und mit neuem Lernstoff verbunden. Die Lerngruppe B arbeitet im gleichen Zeitraum zu Hause und kommt in der Folgewoche in die Schule.
Um versetzte Anfangszeiten zu gewährleisten und der Lerngruppenleitung die Versorgung der jeweils abwesenden Gruppe zu ermöglichen, gelten folgende Lernzeiten in der EKS:
G/M, M/BO1: 8:00 – 11:00 Uhr
BO1, BO2, BO3: 8:30 – 12:00 Uhr
Die Information über die Einteilung der Gruppen erhalten Sie über die Klassenleitungen.
Für die Lerngruppe BO4 bleibt die bisherige Regelung zunächst bestehen.
Sollten Sie zu der Personengruppe zählen, deren Kinder zur Teilnahme an der Notbetreuung berechtigt ist, dann senden Sie uns die Arbeitgeberbescheinigung bis spätestens Donnerstag, 18.02.2021 zu.
Viele Grüße
Sabine Hegenbarth